Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1952 - IV ZR 213/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1878
BGH, 19.05.1952 - IV ZR 213/51 (https://dejure.org/1952,1878)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1952 - IV ZR 213/51 (https://dejure.org/1952,1878)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1952 - IV ZR 213/51 (https://dejure.org/1952,1878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 03.03.1919 - IV 422/18

    Erfordernis einer einheitlichen Entscheidung über den Erbschaftsanspruch des

    Auszug aus BGH, 19.05.1952 - IV ZR 213/51
    Das Kammergericht folgt hiermit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 95, 97 ff und 169, 38 ff).
  • RG, 03.11.1933 - II 112/33

    Darf eine bestrittene Klagforderung ohne Prüfung ihres Bestehens mit der

    Auszug aus BGH, 19.05.1952 - IV ZR 213/51
    Hat der Erblasser, was das Kammergericht nicht als ausgeschlossen erachtet, an die Möglichkeit des vorzeitigen Wegfalls der eingesetzten Nacherben nicht gedacht, so muss eine ergänzende Testamentsauslegung in Betracht bezogen werden, bei der es dann auf einen Willen abzustellen wäre, den der Erblasser vermutlich gehabt hätte, wenn er diese Möglichkeit bedacht hätte (vgl. hierzu RGZ 142, 175).
  • RG, 11.03.1942 - IV B 5/42

    Ist bei der Einsetzung eines Abkömmlings als Nacherben im Zweifel die

    Auszug aus BGH, 19.05.1952 - IV ZR 213/51
    Das Berufungsgericht hat dabei zunächst nicht berücksichtigt, dass es sich anders als in dem in RGZ 169, 38 als Beispiel erwähnten Fall hier nicht um eine befreite Vorerbschaft handelt, daß vielmehr nach seinen Feststellungen der mit dem Testament verfolgte Zweck auf eine möglichst grosse Einschränkung der Erbrechte der Klägerin gerichtet war.
  • BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
    Der Senat folgt hierin der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (RGZ 142, 171; 1695 38 = DR 1942, 1187 mit .insoweit zustimmender Anmerkung Schiedermair; BGH Urteil vom 19« Mai 1952, IV ZR 213/51; …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht